Johannes Stender

WORKSHOP & COACHING TEILNAHMEBEDINGUNGEN



§ 1 Geltungsbereich

1. Nachfolgende Bestimmungen regeln im gesamten Bereich verbindlich jede Form der persönlichen Teilnahme an Workshops, Coachings und Events Johannes Stender Fotografie und sind als solcher unmittelbarere Bestandteil der jeweiligen vertraglichen Beziehung zwischen Johannes Stender – im weiteren Verlauf „Veranstalter" und den einzelnen TeilnehmerInnen.

2. TeilnehmerInnen in diesem Sinne sind alle Fotografen, Models, Visagisten, Stylisten sowie jede andere Person, die sich im Einvernehmen dem Veranstalter am Set oder der Location aufhält.



§ 2 Teilnahme

1. Teilnahme sowie An- und Abreise erfolgen - soweit nichts anderes ausdrücklich zwischen den einzelnen Parteien geregelt ist - auf eigene Rechnung. Notwendige Auslagen werden nicht erstattet.

2. Jede/r TeilnehmerIn hat sich pünktlich zu Beginn der Veranstaltung am Veranstaltungsort einzufinden. Bei Verspätungen kann die Veranstaltung schon begonnen haben oder bei Fahrten zum Set kann diese schon erfolgt sein. Die Anreise hat dann auf eigene Kosten zu erfolgen.

3. Für die gesamte Dauer des Events ist den Weisungen des Veranstalters oder seinen Erfüllungsgehilfen (Offiziellen) unbedingte Folge zu leisten.

§ 3 Anmeldung / Absage

1. Eine Anmeldung zum Workshop hat ausschließlich schriftlich über das jeweilige Formular zum Workshop unter https://www.foto-speyer.de zu erfolgen.

2. Bei Absage des Workshops oder Events durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin - egal aus welchem Grund - besteht kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmepreises. Es besteht jedoch die Möglichkeit, aus eigenem Antrieb die Reise an einen ErsatzteilnehmerIn zu übertragen nach Rücksprache mit dem Veranstalter. Ebenso wird der Veranstalter versuchen, einen Ersatz zu finden. In diesem Fall erhält der absagende Teilnehmer seinen bisher bezahlten Gebühren abzüglich 100,-- Bearbeitungsgebühr zurück.







§ 4 Nutzungsrechte

1. Die Modelle erhalten jeweils das unwiderrufliche Recht, die Ihnen vom Fotografen auf freiwilliger Basis zur Verfügung gestellten Bilder, zeitlich unbegrenzt für Eigenwerbungszwecke (Sedcard, Homepage, Modelmappe) zu nutzen.

2. Soweit auf Fotos andere Teilnehmer als das beteiligte Model zu sehen sind, ist darauf zu achten, dass Bildnisse grundsätzlich nicht ohne Einwilligung sämtlicher darin abgebildeter Personen veröffentlicht oder verbreitet werden dürfen. Im Übrigen ist darauf zu achten, dass unbeteiligte Personen generell nicht mit abgelichtet werden im Rahmen der vor Ort geltenden Gesetze.





§ 5 Fotos/Videos von der Veranstaltung (Making-Of-Fotos)

1. Der Veranstalter kann von dem Workshop als solchem nach freiem Ermessen Videos und/oder Fotomaterial anfertigen, auf dem auch die TeilnehmerInnen zu sehen sein werden. Die TeilnehmerInnen erklären sich damit einverstanden sofern nicht vorab etwas anderes abgesprochen wurde.

2. Jeder Teilnehmer gestattet dem Veranstalter, das geschaffene Bild- und Filmmaterial zu Dokumentations- und Eigenwerbungszwecken im Internet oder in anderen Medien zu nutzen. Die Einwilligung ist unwiderruflich und gilt grundsätzlich unbefristet. Sie gilt jedoch nur, soweit durch die Veröffentlichung kein berechtigtes Interesse der abgebildeten Person, wie z.B. die Abbildung in entstellender oder kompromittierender Weise, verletzt wird.



§ 6 Haftung

1. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die Teilnehmer bei der An- oder Abreise erleiden, ebenso wenig für während des Events abhanden gekommene Gegenstände.

2. Für Sachschäden haftet der Veranstalter nur, soweit diese durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen vom Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen entstehen.

3. Der Veranstalter haftet grundsätzlich nicht für Personen- oder Sachschäden gleich welcher Art, die dem Teilnehmer, der Teilnehmerin aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Fehlverhaltens anderer TeilnehmerInnen entstehen. Im Übrigen haftet der Veranstalter für durch einzelne TeilnehmerInnen verursachte Schäden nur, soweit der Veranstalter oder dessen Erfüllungsgehilfen ein selbständiges Mitverschulden zur Last fällt.

4. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Zuverlässigkeit der einzelnen TeilnehmerInnen und haftet insbesondere nicht für die fachliche oder charakterliche Eignung derselben.

5. Der Veranstalter haftet nicht für die unbefugte Veröffentlichung, Verbreitung oder anderweitige Urheberrechtsverletzungen, die durch einzelne TeilnehmerInnen bzw. mittels von diesen im Rahmen von Fotoshootings oder anderweitig geschossenen Fotos zum Nachteil anderer Teilnehmer begangen werden.

6. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen entgegenstehen.



§ 7 Verwarnung / Ausschluss

1. Den Weisungen des Veranstalters und / oder seinen Erfüllungsgehilfen ist unbedingt Folge zu leisten. Verstößt ein Teilnehmer während der Veranstaltung gegen Regeln oder Weisungen, kann er verwarnt und im Wiederholungsfall von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

2. Der Veranstalter behält sich vor, TeilnehmerInnen bei fortgesetzten oder besonders groben Verstößen ohne vorherige Verwarnung von dem Workshop auszuschließen.

3. Ausgeschlossene Teilnehmer bleiben zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet.



§ 8 Ausfall der Veranstaltung/Veränderung des Ablaufes/Model

1. Bei Ausfall der Veranstaltung (wegen Krankheit, höherer Gewalt oder Unterbelegung des Workshops) bekommen die TeilnehmerInnen die bezahlten Teilnahmebeiträge unverzüglich erstattet. Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf weitergehende Erstattung. Alternativ kann auf Wunsch auch ein Gutschein ausgestellt werden für die entsprechende Summe, die auf alle Leistungen von Johannes Stender angerechnet werden können.

2. Der Veranstalter ist berechtigt, aufgrund von notwendigen Bedingungen (Wetter, Öffnungszeiten….) den Zeitablauf kurzfristig zu ändern innerhalb der geplanten Workshopzeiten. Ebenso kann aufgrund Erkrankung oder Absage kurzfristig ein Ersatzmodel gestellt werden.

§ 9 Schlussbestimmungen

1. Abweichende AGB werden nicht Vertragsbestandteil. Abweichende Individualvereinbarungen sind nur wirksam, wenn Sie mit dem Veranstalter ausdrücklich vereinbart wurden. Offizielle sind zur Vereinbarung abweichender Bedingungen nicht berechtigt.

2. Sind einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. die Parteien verpflichten sich für diesen Fall zur Aufnahme einer zweckentsprechenden, wirksamen Ersatzregelung.

3. Gerichtsstand für sämtliche sich aus dem jeweiligen Event- Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist Speyer.
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